An alle Keilerschützen

aufgrund der ansteigenden Schäden an der Keileranlage ist es nicht mehr möglich zum Keilerschießen Vollmantelgeschosse zuzulassen. Den Schäden folgen Ausfallzeiten und die gilt es zu minimieren. Aus diesen Grund sind ab 16.08.2011 zu jeden Keilerschießen Vollmantelgeschosse verboten.

 

Weiter - auch wenn es nie erlaubt war - wird es keine zwei oder mehr Beschüsse für einen Richtungsdurchgang des Keilers mehr geben. Die Aufsichten sind angehalten um die entsprechenden Schützen bis zu dem Zeitpunkt der Umsetzung zu informieren und ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens bei Nichteinhaltung nicht mehr Schießen zu lassen.

 

So beschlossen bei der Vorstandsitzung 14.07.2011. Wir danken für das Verständnis.

Die Vorstandschaft

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